Nutzungsbedingungen
Version 2026-09-15
Diese Fassung wird derzeit anwaltlich geprüft. Änderungen teilen wir Ihnen vor ihrem Inkrafttreten mit.
Teil A - Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von miphu: der Apps für iPhone, iPad und Mac und der Dienste, die SwiftLabs dafür betreibt, einschließlich der Schnittstelle für KI-Apps.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist die
SwiftLabs UG (haftungsbeschränkt)Schanzenstraße 19, 90478 Nürnberg, DeutschlandHandelsregister: Amtsgericht Nürnberg, HRB 46502vertreten durch den Geschäftsführer Felix StraubTelefon: +49 911 49529681 · E-Mail: hello@miphu.com
(nachfolgend „SwiftLabs")
(3) Die Bedingungen bestehen aus drei Teilen. Teil A gilt für alle. Teil B regelt den Vertrag mit dem Kunden. Teil C regelt die Lizenz für die Apps und die Bestimmungen, die Apple für den Vertrieb über den App Store verlangt; er gilt für jeden Nutzer der Apps. Anlage 1 (exportierbare Daten) und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung sind Bestandteil dieser Bedingungen. Die Angaben nach Art. 26 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) stehen auf der Seite, die § 11 Absatz 7 nennt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn SwiftLabs ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Für Unternehmen mit mehr als 50 Zugängen schließt SwiftLabs einen gesonderten Vertrag. Soweit er von diesen Bedingungen abweicht, geht er vor.
§ 2 Begriffe
- Kunde: das Unternehmen, für das in miphu ein Unternehmenskonto angelegt ist.
- Inhaber: die Person, die für den Kunden das Abonnement abschließt und das Unternehmenskonto als Inhaber führt.
- Verwaltung: Nutzer, denen der Kunde in miphu die Rolle „Verwaltung" gegeben hat.
- Nutzer: jede natürliche Person mit einem Zugang zu miphu, einschließlich des Inhabers.
- Zugang: die persönliche Anmeldung eines Nutzers bei einem Unternehmenskonto.
- Kundendaten: alle Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in miphu eintragen, hochladen oder mit miphu erzeugen, zum Beispiel Kunden, Kontakte, Angebote, Rechnungen, Belege, Personaldaten, Einsatzpläne und Arbeitszeiten.
- Abonnement: das sich automatisch verlängernde Abonnement für miphu, das im App Store von Apple gekauft wird, einschließlich eines kostenlosen Testzeitraums nach § 6.
- Datenexport: das Archiv aller exportierbaren Kundendaten nach § 11 Absatz 1.
- Apple: Apple Inc. und die mit ihr verbundenen Unternehmen, die den App Store betreiben.
§ 3 Nur für Unternehmer
(1) miphu wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Außerhalb Deutschlands gilt das entsprechend für Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher können keinen Vertrag über miphu schließen.
(2) Wer das Abonnement für ein Unternehmen abschließt, bestätigt, dass er für ein Unternehmen handelt und berechtigt ist, es bei Abschluss dieses Vertrags zu vertreten.
(3) SwiftLabs kann jederzeit einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen, zum Beispiel einen Registerauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird er nicht innerhalb von 14 Tagen erbracht, kann SwiftLabs den Vertrag nach § 20 Absatz 3 kündigen.
(4) Rechte, die Apple Käufern im App Store nach seinen eigenen Bedingungen einräumt, bleiben unberührt (§ 7 Absatz 2).
Teil B - Vertrag mit dem Kunden
§ 4 Leistungen
(1) SwiftLabs stellt dem Kunden miphu als Software zur Nutzung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung in der App und auf miphu.com/de/funktionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) miphu ist keine Buchhaltung, keine Lohnabrechnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Funktionen wie die elektronische Rechnung, der Export im DATEV-Format, die Arbeitszeiterfassung und Hinweise auf Arbeitszeitgrenzen sind Werkzeuge. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden oder seine Beratung (§ 13). Hinweise, die miphu anzeigt, sind nicht vollständig und keine rechtliche Bewertung.
(3) miphu setzt eine Internetverbindung und ein unterstütztes Apple-Gerät mit einer unterstützten Betriebssystemversion voraus.
(4) SwiftLabs entwickelt miphu weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit die vertragswesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Entfällt eine vertragswesentliche Funktion, kündigt SwiftLabs das mindestens 30 Tage vorher in Textform an.
§ 5 Konto, Unternehmenskonto und Zugänge
(1) Für die Nutzung braucht jeder Nutzer einen eigenen Zugang. Die Angaben bei der Anmeldung müssen zutreffen.
(2) Ein Konto gehört zu genau einem Unternehmen.
(3) Der Inhaber und die vom Kunden dazu berechtigten Nutzer legen Zugänge an, vergeben Rollen und Rechte und deaktivieren Zugänge. Titel, Rang und Abteilung eines Nutzers verleihen keine Rechte.
(4) Der Kunde entscheidet, wer Zugang erhält, und hält die Zugänge aktuell, insbesondere beim Ausscheiden von Mitarbeitern. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer diese Bedingungen einhalten.
(5) In der App ist ein Wechsel des Inhabers nicht vorgesehen.
§ 6 Testzeitraum
(1) Ein Abonnement kann mit einem kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen beginnen, den Apple als Einführungsangebot im App Store gewährt. Ob der Testzeitraum angeboten wird und wer ihn erhält, richtet sich nach den Regeln des App Store; der App Store zeigt es vor dem Kauf an. SwiftLabs gewährt keinen eigenen Testzeitraum.
(2) Der Testzeitraum ist Teil des Abonnements. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig vor seinem Ende in den Abonnement-Einstellungen des Apple-Accounts gekündigt, geht es nach den Regeln des App Store in das kostenpflichtige Abonnement über.
(3) Kundendaten aus dem Testzeitraum sind echte Daten. Der Vertrag und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelten ab dem Anlegen des Unternehmenskontos (§ 20 Absatz 1). Endet das Abonnement im Testzeitraum, gilt § 8.
§ 7 Abonnement und Zahlung über Apple
(1) Die Nutzung setzt ein Abonnement voraus, das der Inhaber in der App über den App Store kauft, bevor das Unternehmenskonto angelegt wird (§ 20 Absatz 1). Ein Unternehmenskonto ohne Abonnement gibt es nicht. Es gibt Pakete für 1, 5, 10, 25 und 50 Zugänge. Das Abonnement läuft jeweils einen Monat; eine jährliche Laufzeit gibt es nicht. Maßgeblich ist der Preis, den der App Store vor dem Kauf in der Landeswährung anzeigt.
(2) Kauf, Zahlung, Rechnung, Verlängerung, Kündigung und Erstattung des Abonnements wickelt Apple nach den Bedingungen für Apple Medienservices ab. SwiftLabs erhält keine Zahlungsdaten und kann Abonnements weder kündigen noch erstatten. Erstattungen werden bei Apple beantragt; Apple entscheidet über sie.
(3) Das Abonnement verlängert sich jeden Monat, bis es in den Abonnement-Einstellungen des Apple-Accounts gekündigt wird. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums; bis dahin bleibt miphu nutzbar. Das Löschen des Unternehmenskontos oder der App kündigt das Abonnement nicht.
(4) Jeder aktive Zugang zählt, auch der des Inhabers. Deaktivierte Zugänge zählen nicht. Ein neuer Zugang setzt einen freien Platz im Paket voraus. Mitarbeiter kaufen nichts und brauchen keinen Zugriff auf den Apple-Account des Inhabers.
(5) Das Paket kann in der App oder in den Abonnement-Einstellungen des Apple-Accounts gewechselt werden. Wann ein Wechsel wirksam wird, richtet sich nach den Regeln des App Store. Hat der Kunde nach einem Wechsel mehr aktive Zugänge als Plätze, wird niemand gelöscht und es gehen keine Daten verloren. Bis überzählige Zugänge deaktiviert sind oder ein größeres Paket gekauft ist, können alle Nutzer Daten lesen, aber nicht ändern.
(6) Preisänderungen für bestehende Abonnements laufen über den App Store. Apple informiert über eine Erhöhung und holt, wo das vorgesehen ist, die Zustimmung ein.
(7) Kann Apple eine Verlängerung nicht abrechnen, bleibt miphu während einer von Apple gewährten Nachfrist nutzbar.
§ 8 Ende der bezahlten Nutzung und Sperre
(1) Endet das Abonnement, auch im Testzeitraum, etwa durch Kündigung, eine nicht behobene Zahlungsstörung nach einer von Apple gewährten Nachfrist, eine Erstattung oder einen Widerruf durch Apple, wird das Unternehmenskonto gesperrt. Nutzer außer dem Inhaber, auch die Verwaltung, können miphu dann nicht mehr verwenden, auch nicht lesen oder stempeln; verbundene KI-Apps erhalten keine Daten mehr. Diese Nutzer sehen den Hinweis, dass das Abonnement abgelaufen ist, und können sich abmelden und ihr eigenes Konto löschen (§ 12 Absatz 1).
(2) Der Inhaber kann sich während der Sperre weiter anmelden und ausschließlich
- ein Paket kaufen oder ein bestehendes Abonnement wiederherstellen,
- einen Datenexport erstellen und herunterladen (§ 11 Absatz 1) und
- sein Konto und damit das Unternehmenskonto löschen (§ 12 Absatz 2).
Mit den Kundendaten arbeiten kann er nicht.
(3) Nach dem Ende des Abonnements bleiben die Kundendaten 90 Kalendertage erhalten, mindestens aber 30 Kalendertage nach der E-Mail nach Satz 2, und können in dieser Zeit nach Absatz 2 exportiert werden. SwiftLabs teilt dem Inhaber das Ende des Abonnements per E-Mail mit und erinnert ihn vor Ablauf dieser Frist erneut per E-Mail, zuletzt 7 Tage vorher. Nach Ablauf der Frist wird das Unternehmenskonto für alle Nutzer gesperrt und wie nach einer Löschung durch den Inhaber 30 Kalendertage aufbewahrt (§ 12 Absatz 3); danach werden die Kundendaten nach § 12 Absätze 4 und 5 gelöscht. Das Konto des Inhabers bleibt bestehen.
(4) Kauft der Inhaber vor dem Ablauf ein Paket, wird die Sperre aufgehoben und die Kundendaten sind unverändert verfügbar.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) SwiftLabs betreibt miphu mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagt SwiftLabs nicht zu, soweit sie nicht gesondert vereinbart ist.
(2) Geplante Wartungen legt SwiftLabs möglichst in Zeiten geringer Nutzung. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Ankündigung erfolgen.
(3) Nicht von SwiftLabs zu vertreten sind Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs von SwiftLabs haben, insbesondere im Internet außerhalb der von SwiftLabs genutzten Rechenzentren, bei Apple, bei verbundenen KI-Apps oder an den Geräten des Kunden.
(4) Support gibt es per E-Mail an hello@miphu.com auf Deutsch und Englisch.
§ 10 Kundendaten
(1) Die Kundendaten stehen dem Kunden zu. SwiftLabs erwirbt an ihnen keine Rechte, die über das zur Erbringung von miphu Erforderliche hinausgehen. SwiftLabs verwendet Kundendaten nicht für eigene Zwecke, verkauft sie nicht und verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen.
(2) Personenbezogene Daten in den Kundendaten verarbeitet SwiftLabs im Auftrag des Kunden nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Inhaber schließt ihn für den Kunden zusammen mit diesem Vertrag ab (§ 20 Absatz 1).
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Kundendaten in miphu verarbeiten darf, insbesondere für die Rechtsgrundlage und die Information der betroffenen Personen, etwa seiner Kunden, Kontakte und Mitarbeiter.
(4) SwiftLabs sichert die Datenbank laufend, um den Dienst im Schadensfall wiederherzustellen. Datensicherungen werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht (§ 12 Absatz 5). Die Sicherungen dienen nicht dazu, einzelne vom Kunden gelöschte oder geänderte Einträge zurückzuholen.
§ 11 Export, Wechsel und Aufbewahrung
(1) Der Kunde kann alle exportierbaren Daten nach Anlage 1 jederzeit selbst und kostenlos mit dem Datenexport der App herunterladen, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Art. 30 Absatz 5 Data Act). Dafür gilt:
- Inhalt und Format. Der Datenexport ist ein ZIP-Archiv. Es enthält jeden Datensatz nach Anlage 1 Teil 1 als JSON und als CSV, die zugehörigen Dateien, etwa ausgestellte PDF- und XML-Dateien, Belege, Profilbilder und DATEV-Dateien, je Datensatz ein JSON-Schema und eine Übersicht mit der SHA-256-Prüfsumme jedes Bestandteils und der Liste des Ausgenommenen (Anlage 1 Teil 2). Das Format beschreibt das Verzeichnis nach Absatz 7.
- Berechtigte. Den Datenexport erstellen und herunterladen können der Inhaber, auch während der Sperre nach § 8, und, solange das Abonnement läuft, Nutzer der Verwaltung, die zugleich die Rechte für Vertrieb und Finanzen haben. Der Datenexport eines Nutzers der Verwaltung enthält die Daten des Abonnements nicht. Andere Nutzer und verbundene KI-Apps können keinen Datenexport erstellen.
- Bereitstellung. Der Datenexport wird im Hintergrund erstellt. Ist er fertig, erhält der Nutzer, der ihn gestartet hat, eine E-Mail mit einem Link in die App; die E-Mail enthält keine Kundendaten und keine Datei. Der fertige Datenexport kann sieben Tage lang heruntergeladen werden; danach löscht SwiftLabs die Datei.
- Wiederholung. Solange die Kundendaten bestehen, kann jederzeit ein neuer Datenexport erstellt werden, jeweils einer zur Zeit und höchstens fünf je Unternehmenskonto innerhalb von 24 Stunden.
- Weitere Exporte. Unberührt bleiben die einzelnen Exportfunktionen der App, zum Beispiel ausgestellte Rechnungen als PDF und XML und der Export im DATEV-Format.
Ist der Datenexport in der App nicht nutzbar, etwa weil ein Archiv die technische Größengrenze überschreitet, stellt SwiftLabs die exportierbaren Daten auf Anfrage in Textform kostenlos auf einem gesicherten Weg bereit, nicht als Anhang einer E-Mail.
(2) Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln oder seine exportierbaren Daten löschen zu lassen. Eine Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels besteht nicht. Teilt der Kunde einen Wechsel mit, nennt er, soweit erforderlich, den neuen Anbieter.
(3) Nach dem Verlangen gilt eine Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen. In ihr
- unterstützt SwiftLabs den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel und stellt die dafür relevanten Informationen bereit,
- erbringt SwiftLabs die vertraglichen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt weiter,
- informiert SwiftLabs über bekannte Risiken für die Fortführung der Leistungen und
- sorgt SwiftLabs für ein hohes Maß an Sicherheit, auch während der Übertragung der Daten.
Ist die Übergangsfrist technisch nicht einzuhalten, teilt SwiftLabs das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen begründet mit und nennt eine andere Frist von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern. Der Datenexport nach Absatz 1 bleibt für den Inhaber während der Übergangsfrist und des Abrufzeitraums nutzbar, auch wenn das Abonnement in dieser Zeit endet.
(4) An die Übergangsfrist schließt sich ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen an, in dem der Kunde seine exportierbaren Daten abrufen kann.
(5) Der Vertrag gilt als beendet
- mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels oder
- mit Zugang des Verlangens, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten löschen lassen will; dann gilt § 12.
SwiftLabs teilt dem Kunden die Beendigung mit. Im Fall der Nummer 1 werden nach dem Abrufzeitraum alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die der Kunde erzeugt hat oder die sich unmittelbar auf ihn beziehen, nach § 12 Absätze 4 und 5 vollständig gelöscht.
(6) Für den Wechsel erhebt SwiftLabs keine Entgelte.
(7) Die Datenformate, Datenstrukturen und Standards der exportierbaren Daten beschreibt SwiftLabs in einem aktuellen Online-Verzeichnis unter miphu.com/de/datenformate (Art. 26 Data Act).
(8) miphu ist kein Archiv für gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden. Unterlagen, die der Kunde aufbewahren muss, etwa nach § 147 AO, § 257 HGB, § 16 Absatz 2 ArbZG oder § 17 MiLoG, exportiert und sichert der Kunde selbst, spätestens vor dem Ende des Vertrags oder der Löschung. Nach der Löschung hält SwiftLabs keine Kundendaten für den Kunden vor.
(9) Verlangt eine Finanzbehörde im Rahmen des § 147 Absatz 6 AO Zugriff auf Kundendaten, die bei SwiftLabs liegen, unterstützt SwiftLabs den Kunden.
§ 12 Löschung
(1) Jeder Nutzer kann sein Konto in der App löschen, auch während einer Sperre nach § 8. Er bestätigt die Löschung mit seinem Passwort. Sein Zugang endet sofort: Sitzungen, Verbindungen mit KI-Apps und offene Anmeldelinks enden, und sein Zugang zu Unternehmenskonten wird deaktiviert. SwiftLabs bestätigt die Löschung per E-Mail an die bisherige Adresse und nennt den Tag der endgültigen Löschung.
(2) Löscht der Inhaber sein Konto, wird zugleich das Unternehmenskonto geschlossen. Er bestätigt das zusätzlich durch die genaue Eingabe des Firmennamens. Der Zugang aller Nutzer des Kunden endet sofort, und alle Verbindungen mit KI-Apps werden widerrufen. Das Abonnement bei Apple endet dadurch nicht; die App weist darauf hin und führt zu den Abonnement-Einstellungen (§ 7 Absatz 3). Führt der Inhaber mehr als ein Unternehmenskonto, löscht er über hello@miphu.com. Vor der Löschung exportiert der Kunde die Kundendaten, die er braucht (§ 11 Absätze 1 und 8, § 13 Absatz 4).
(3) Nach der Löschung bewahrt SwiftLabs das Konto und, im Fall des Absatzes 2, die Kundendaten 30 Kalendertage unverändert und für alle Nutzer gesperrt auf. Innerhalb dieser Frist kann die Löschung auf Anfrage an hello@miphu.com rückgängig gemacht werden. Der Nutzer meldet sich dann mit seinem bisherigen Passwort an; beendete Sitzungen und Verbindungen mit KI-Apps bleiben beendet. Beim Inhaber werden das Unternehmenskonto und die Zugänge wiederhergestellt, die die Löschung deaktiviert hat. Einen Datenexport in dieser Frist ermöglicht SwiftLabs, indem es die Löschung auf Anfrage rückgängig macht; der Inhaber kann das Konto danach erneut löschen.
(4) Nach Ablauf der 30 Tage löscht SwiftLabs automatisch
- im Fall des Absatzes 2 alle Kundendaten des Unternehmenskontos, einschließlich Rechnungen, Angeboten und Belegen, sowie Name, Anschrift, Steuer- und Bankangaben des Unternehmens, und
- E-Mail-Adresse, Passwort und Profilbild des Kontos, im Fall des Absatzes 2 auch den Namen.
Erhalten bleiben ein Eintrag des Unternehmenskontos ohne diese Angaben, das Konto ohne die Angaben nach Nummer 2, auf das Einträge verweisen, die der Nutzer in anderen Unternehmenskonten angelegt hat, und die Nachweise nach Absatz 7.
(5) Datensicherungen werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht. Daten, die nach Absatz 4 gelöscht werden, sind damit spätestens 90 Tage nach Ablauf der 30-tägigen Frist nach Absatz 3 endgültig gelöscht, also spätestens 120 Tage nach der Löschung in der App. Bis dahin sind sie in den Datensicherungen gegen Zugriff geschützt und werden nur zur Wiederherstellung des gesamten Dienstes verwendet.
(6) Löscht ein Nutzer, der nicht Inhaber ist, sein Konto, bleiben Einträge, die er für den Kunden angelegt hat, und Daten, die der Kunde über ihn führt, etwa Personaldaten, Einsatzpläne, Arbeitszeiten und Einträge im Änderungsprotokoll, Kundendaten des Kunden. Sie tragen auch nach Absatz 4 weiter seinen Namen.
(7) Unterlagen, die SwiftLabs für eigene Zwecke führt, bleiben von der Löschung unberührt: die Zustimmungen zu diesen Bedingungen und zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Fassung und Zeitpunkt, die Nachweise zu Abonnements und Zahlungen aus dem App Store für die eigene Buchführung und die Aufzeichnung der Löschung mit ihrem Löschtermin.
§ 13 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde prüft Rechnungen, Angebote und Exporte vor der Verwendung auf inhaltliche und steuerliche Richtigkeit, insbesondere Steuersätze, Steuerbefreiungen und Pflichtangaben. miphu prüft elektronische Rechnungen gegen die technischen Prüfregeln, nicht die steuerliche Behandlung.
(2) Nutzt der Kunde die Einsatzplanung oder Arbeitszeiterfassung, ist er als Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitszeitrechts verantwortlich, für die Beteiligung eines Betriebsrats, für die Information seiner Mitarbeiter über die Verarbeitung ihrer Daten und dafür, ob und wie er Abwesenheiten wie Krankheit in miphu erfasst.
(3) Der Kunde hält die Geräte, Betriebssysteme und Apps aktuell, die seine Nutzer für miphu verwenden, und sichert sie gegen unbefugten Zugriff.
(4) Der Kunde exportiert regelmäßig die Kundendaten, die er für seine eigenen Zwecke oder Aufbewahrungspflichten braucht.
(5) Der Kunde meldet SwiftLabs unverzüglich, wenn er einen Missbrauch von Zugängen oder eine Sicherheitslücke bemerkt.
§ 14 Verbindung mit KI-Apps
(1) Nutzer können KI-Apps anderer Anbieter, zum Beispiel Claude oder ChatGPT, mit miphu verbinden. Eine Verbindung entsteht nur durch die ausdrückliche Freigabe des Nutzers mit seinem eigenen Zugang. Die KI-App kann über die Verbindung nur lesen, was der Nutzer in miphu sehen darf und bei der Freigabe ausgewählt hat. Ändern kann sie nichts. Personalstammdaten, Dateien, Zugangsdaten, Bankverbindungen, Zahlungsmittel und einzelne erfasste Zahlungen gibt die Verbindung nicht heraus.
(2) Der Inhaber kann Verbindungen für das ganze Unternehmen abschalten. Jede Verbindung lässt sich in miphu jederzeit widerrufen.
(3) Was die KI-App liest, erhält ihr Anbieter. Er verarbeitet es nach seinen eigenen Bedingungen und nach den Einstellungen des Kontos, das der Nutzer bei ihm führt, einschließlich der Frage, ob Inhalte zum Training verwendet werden. Der Vertrag über die KI-App besteht zwischen dem Nutzer oder Kunden und deren Anbieter. SwiftLabs ist nicht dessen Vertragspartner und nicht verantwortlich für dessen Verarbeitung, Verfügbarkeit oder Ergebnisse.
(4) Der Kunde entscheidet, ob seine Nutzer KI-Apps verbinden dürfen. Er ist verantwortlich für die Zulässigkeit der Übermittlung an den Anbieter der KI-App, für die Verträge mit ihm und für die Information der betroffenen Personen.
(5) Antworten einer KI-App können falsch sein. Der Kunde prüft sie, bevor er sich auf sie verlässt.
(6) SwiftLabs protokolliert je Abruf Zeitpunkt, Dauer, Ergebnis, Nutzer, Unternehmen, App, Werkzeug und die Anzahl übermittelter Datensätze, nicht aber Suchbegriffe oder Inhalte, und löscht diese Protokolle nach 90 Tagen. Der Datenexport enthält die vorhandenen Protokolle (Anlage 1).
§ 15 Nutzungsregeln
Der Kunde und seine Nutzer dürfen miphu nicht
- für rechtswidrige Zwecke oder zur Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage verwenden,
- einsetzen, um Rechte Dritter zu verletzen oder Schadsoftware zu verbreiten,
- auf Schwachstellen prüfen, Lasttests unterziehen oder Sicherheits- und Rechtesysteme, Kapazitätsgrenzen oder Begrenzungen der Anfragenzahl umgehen, ohne vorherige Zustimmung von SwiftLabs in Textform,
- auf anderen Wegen als über die Apps und die von SwiftLabs bereitgestellten Schnittstellen automatisiert abrufen,
- Dritten außerhalb des eigenen Unternehmens zur Verfügung stellen oder weitervermieten,
- dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt, oder
- nutzen, wenn der Kunde oder der Nutzer Sanktionen unterliegt, die einer Geschäftsbeziehung mit SwiftLabs entgegenstehen.
§ 16 Sperrung bei Verstößen
(1) SwiftLabs kann einzelne Zugänge oder das Unternehmenskonto ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
- konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen § 15 bestehen,
- von einem Zugang eine Gefahr für die Sicherheit des Dienstes oder anderer Kunden ausgeht oder
- eine Behörde oder ein Gericht es anordnet oder das Gesetz es verlangt.
(2) SwiftLabs wählt die mildeste wirksame Maßnahme, informiert den Inhaber unverzüglich, soweit das zulässig ist, und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
(3) Die Kundendaten bleiben erhalten. Ein Export nach § 11 bleibt möglich, soweit kein Gesetz oder keine Anordnung entgegensteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 17 Rechte an miphu
(1) Alle Rechte an miphu, an der Software, am Design und an den Marken liegen bei SwiftLabs oder ihren Lizenzgebern.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, miphu im Rahmen seines Pakets durch seine Nutzer für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Die Lizenz für die Apps regelt Teil C.
(3) In miphu enthaltene Open-Source-Komponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzen.
§ 18 Mängel
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Abweichungen.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
(4) Für Leistungen von Apple, von Anbietern verbundener KI-Apps und für Hinweise nach § 4 Absatz 2 übernimmt SwiftLabs keine Gewähr.
§ 19 Haftung
(1) SwiftLabs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SwiftLabs nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Bei Verlust von Daten gelten die Absätze 1 und 2. Hätte ein Export nach § 13 Absatz 4 den Schaden verhindert oder gemindert, wird das nach § 254 BGB berücksichtigt.
(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SwiftLabs.
(5) Ansprüche nach Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(6) Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
§ 20 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Inhaber schließt den Vertrag für den Kunden im Kaufablauf der App. Unmittelbar bei der Schaltfläche, mit der er das Abonnement kauft, weist die App in einer Zeile darauf hin, dass er mit dem Kauf diesen Bedingungen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zustimmt, und verlinkt beide Texte in speicherbarer Form. Ein gesondertes Ankreuzfeld gibt es nicht. SwiftLabs speichert die Fassung beider Texte und den Zeitpunkt der Zustimmung. Der Vertrag beginnt, sobald SwiftLabs nach dem bestätigten Kauf das Unternehmenskonto anlegt, und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Nutzung besteht, solange das Abonnement läuft.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem der Inhaber sein Konto und damit das Unternehmenskonto löscht (§ 12 Absatz 2) oder SwiftLabs in Textform benachrichtigt. Das Abonnement kündigt er zusätzlich bei Apple (§ 7 Absatz 3).
(3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für SwiftLabs liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder erheblich gegen § 15 verstößt, wenn er entgegen § 3 kein Unternehmer ist oder wenn er Sanktionen unterliegt.
(4) Nach dem Ende des Vertrags gelten § 8 Absätze 2 und 3, § 11 Absätze 2 bis 5 und § 12.
§ 21 Änderungen dieser Bedingungen
(1) SwiftLabs kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die neue Fassung wird dem Inhaber in der App mit einem Hinweis und einer Schaltfläche angezeigt; mit der Schaltfläche stimmt er zu, und SwiftLabs speichert Fassung und Zeitpunkt.
(2) Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft für den Kunden sind, teilt SwiftLabs in Textform mit; sie gelten ohne Zustimmung.
(3) Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Preise ändern sich nach § 7 Absatz 6.
§ 22 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und verwenden sie nur für den Vertrag. Das gilt über das Ende des Vertrags hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg. SwiftLabs kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Verbindlich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient der Information.
(4) Erklärungen nach diesen Bedingungen genügen in Textform. SwiftLabs richtet sie an die E-Mail-Adresse des Inhabers.
(5) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von SwiftLabs übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
(6) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Teil C - Lizenz für die Apps und Bestimmungen für den App Store
Dieser Teil enthält die Mindestbestimmungen, die Apple für einen eigenen Endnutzer-Lizenzvertrag verlangt („Instructions for Minimum Terms of Developer's End-User License Agreement", abgerufen am 15.09.2026). Er gilt für jeden, der eine miphu-App aus dem App Store lädt oder nutzt, auch für Mitarbeiter des Kunden.
C.1 Vertragsparteien
Dieser Lizenzvertrag wird ausschließlich zwischen dem Nutzer und SwiftLabs geschlossen, nicht mit Apple. Für die Apps und ihre Inhalte ist allein SwiftLabs verantwortlich, nicht Apple. Nutzungsregeln in diesem Vertrag, die den Bedingungen für Apple Medienservices widersprechen, gelten nicht.
C.2 Lizenz
SwiftLabs gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare Lizenz, die Apps auf Produkten der Marke Apple zu nutzen, die er besitzt oder kontrolliert, im Rahmen der Nutzungsregeln der Bedingungen für Apple Medienservices. Andere Accounts, die über die Familienfreigabe oder den Volumenkauf mit dem Käufer verbunden sind, dürfen die Apps ebenfalls nutzen. Für die Arbeit mit miphu braucht der Nutzer zusätzlich einen Zugang zu einem Unternehmenskonto.
C.3 Wartung und Support
Für Wartung und Support der Apps ist allein SwiftLabs verantwortlich, im Umfang von § 9 und soweit das Gesetz es verlangt. Apple ist zu keinerlei Wartungs- oder Supportleistungen für die Apps verpflichtet.
C.4 Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche, ob ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich, ist allein SwiftLabs verantwortlich, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen sind. Entspricht eine App einer anwendbaren Gewährleistung nicht, kann der Nutzer Apple benachrichtigen; Apple erstattet ihm dann den für die App gezahlten Kaufpreis. Soweit gesetzlich zulässig, hat Apple keine weitere Gewährleistungspflicht für die Apps. Alle anderen Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die auf die Nichterfüllung einer Gewährleistung zurückgehen, trägt allein SwiftLabs.
C.5 Ansprüche im Zusammenhang mit den Apps
Für Ansprüche des Nutzers oder Dritter im Zusammenhang mit den Apps oder ihrem Besitz und ihrer Nutzung ist SwiftLabs verantwortlich, nicht Apple. Das umfasst insbesondere (i) Ansprüche aus Produkthaftung, (ii) Ansprüche, eine App erfülle anwendbare gesetzliche oder behördliche Anforderungen nicht, und (iii) Ansprüche aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder ähnlichen Vorschriften. Dieser Vertrag beschränkt die Haftung von SwiftLabs gegenüber dem Nutzer nicht weiter, als das anwendbare Recht es erlaubt.
C.6 Rechte Dritter
Macht ein Dritter geltend, eine App oder deren Besitz und Nutzung durch den Nutzer verletze seine Rechte des geistigen Eigentums, ist allein SwiftLabs, nicht Apple, für die Untersuchung, die Abwehr, die Beilegung und die Erledigung dieses Anspruchs verantwortlich.
C.7 Einhaltung von Gesetzen
Der Nutzer versichert, dass (i) er sich nicht in einem Land aufhält, gegen das die Regierung der Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt hat oder das sie als Staat eingestuft hat, der Terrorismus unterstützt, und (ii) er nicht auf einer Liste der Regierung der Vereinigten Staaten mit verbotenen oder beschränkten Parteien steht.
C.8 Kontakt
Fragen, Beschwerden und Ansprüche zu den Apps richten Nutzer an: SwiftLabs UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 19, 90478 Nürnberg, Deutschland, Telefon +49 911 49529681, E-Mail hello@miphu.com.
C.9 Bedingungen Dritter
Bei der Nutzung der Apps hält der Nutzer die Bedingungen Dritter ein, die dafür gelten, zum Beispiel seinen Mobilfunkvertrag und die Bedingungen der Anbieter von KI-Apps, die er mit miphu verbindet.
C.10 Apple als begünstigter Dritter
Der Nutzer und SwiftLabs erkennen an und vereinbaren, dass Apple und die Tochtergesellschaften von Apple begünstigte Dritte dieses Lizenzvertrags sind und dass Apple mit der Annahme dieses Vertrags durch den Nutzer das Recht erhält (und als angenommen gilt), diesen Vertrag als begünstigter Dritter gegenüber dem Nutzer durchzusetzen.
C.11 Nutzer, die nicht Kunde sind
Gegenüber Nutzern, die nicht selbst Kunde sind, insbesondere Mitarbeitern des Kunden, haftet SwiftLabs nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzungsregeln in § 15 gelten auch für sie.
Anlage 1 - Exportierbare Daten
Nach Art. 25 Abs. 2 Buchst. e und f der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Format und Bereitstellung: § 11 Absatz 1. Welche Datensätze, Spalten und Dateien zu welcher Kategorie gehören, nennt das Verzeichnis nach § 11 Absatz 7 (Formatversion 1).
Teil 1 - Kategorien, die exportiert werden können
Für alle Kategorien gilt:
- Gelöschte und archivierte Einträge sind enthalten und als solche gekennzeichnet.
- Anfrageprotokolle gehören zu ihrer Kategorie: die Aufzeichnungen der Anfragen, mit denen Nutzer Einträge angelegt, geändert, archiviert oder gelöscht haben, mit dem Nutzer, dem Anfrageschlüssel, dem Inhalt oder einer Prüfsumme des Inhalts, dem Ergebnis und dem Zeitpunkt, soweit gespeichert.
- Einstellungen und Rechte, die der Kunde in miphu festgelegt hat, sind enthalten; sie sind die digitalen Vermögenswerte des Kunden in miphu.
- Auswertungen (Einblicke) haben keine eigenen Daten; sie werden aus den exportierten Zahlungen und Ausgaben berechnet.
| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Unternehmen | Firmendaten mit Anschrift, Steuer- und Rechnungsangaben, Bankverbindung, Währung und Zeitzone; Nummernkreise von Rechnungen und Angeboten; Schlagworte mit ihren Zuordnungen; die Anlage des Unternehmenskontos; die Zustimmungen zu Nutzungsbedingungen und Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Fassung und Zeitpunkt |
| Zugänge und Team | Konten mit Name, E-Mail-Adresse und Status; Zugänge mit Rolle, Rechten für Vertrieb, Finanzen und Planung, Titel, Rang und Status; Abteilungen und Zuordnungen; Profilbilder als JPEG-Dateien. Ohne Passwort-Hashwerte (Teil 2) |
| Vertrieb und Kontakte | Anfragen in jeder Phase, Kunden, Kontakte, Notizen, Aufgaben mit ihren Bezügen; Importe aus früheren Systemen mit Originalwerten und Abgleich; übernommene Geschäftshistorie |
| Angebote, Aufträge, Rechnungen | Angebote und Aufträge mit Entwurf, Kalkulation, festgeschriebenem Inhalt und PDF-Datei; Rechnungen und Stornorechnungen mit festgeschriebenem Inhalt und ihren PDF- und XML-Dateien; der Prüfbeleg jeder elektronischen Rechnung mit Prüfsummen, Profilen und Werkzeugversionen; importierte Rechnungen, Positionen und Dokumente mit ihren Dateien |
| Zahlungen, Ausgaben, Planung | erfasste Zahlungen und Korrekturen mit Salden; Ausgaben mit hochgeladenen Belegen als Dateien, auch ersetzten; Auszahlungen und Korrekturen; Anfangsbestände und Planposten |
| DATEV-Exporte | DATEV-Einstellungen; abgeschlossene Exportläufe mit ihren Dateien, Prüfsummen und Zuordnungen; vergebene Personenkonten |
| Personal | Personaldatensätze mit Name, dienstlicher E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Stellenbezeichnung und verknüpftem Zugang |
| Einsatzplanung und Zeiten | Einstellungen; Einsätze mit Änderungsverlauf; Abwesenheiten mit Entscheidung; Stempelungen und Korrekturen mit der Hashkette je Person; Entscheidungen über Korrekturen; Freigaben; berechnete Arbeitstage |
| Änderungsprotokoll | die Einträge des Unternehmens im Änderungsprotokoll mit den Werten vor und nach der Änderung |
| KI-Verbindungen | die Einstellung, ob Verbindungen erlaubt sind; Verbindungen mit freigegebenen Bereichen und Widerrufen; das Abrufprotokoll ohne Inhalte, das nach § 14 Absatz 6 höchstens 90 Tage besteht |
| Abonnement | nur im Datenexport des Inhabers: Herkunft des Abonnements, Plätze, Status und Transaktionen, wie der App Store sie gemeldet hat, begonnene Käufe, von SwiftLabs ohne Kauf gewährte Zugänge und, soweit vorhanden, frühere Abonnements über einen Zahlungsanbieter im Web |
Teil 2 - Ausgenommene Daten
Diese Liste ist abschließend. Welche Tabellen und Spalten unter welche Gruppe fallen, nennen das Verzeichnis nach § 11 Absatz 7 und die Übersicht jedes Datenexports. Die Ausnahmen behindern und verzögern den Wechsel nicht: Die fachlichen Tatsachen hinter den Gruppen 3 und 4 sind in Teil 1 enthalten.
- Zugangs- und Sicherheitsdaten. Passwort-Hashwerte und Zähler der Anmeldedaten, Sitzungs-, Zugriffs- und Aktualisierungsschlüssel, Einmalcodes und Zustimmungsschlüssel von KI-Apps, Bindungsschlüssel zum App Store und sonstige kryptografische Schlüssel. Ihre Herausgabe würde die Sicherheit und Integrität des Dienstes gefährden (Erwägungsgrund 82, Art. 30 Abs. 6 Data Act).
- Anfragebegrenzung und Missbrauchsabwehr. Interne Zähler und Kontingente, mit denen miphu Anfragen begrenzt und Missbrauch abwehrt. Grund wie Nummer 1.
- Server-, Verarbeitungs- und Fehlerprotokolle des Dienstes. Protokolle und Warteschlangen der Verarbeitung von Meldungen des App Store und von Zahlungsanbietern, Protokolle der Löschläufe und die vollständigen technischen Berichte der Prüfwerkzeuge für elektronische Rechnungen (KoSIT, veraPDF), die interne Pfade der Server enthalten. Exportiert werden die gemeldeten Tatsachen selbst und der Prüfbeleg jeder Rechnung (Teil 1). Grund wie Nummer 1.
- Eigene Nachweise von SwiftLabs über Abrechnung und Betrieb. Aufzeichnungen, mit denen SwiftLabs belegt, welche Änderungen an Abonnement und Plätzen es angewendet hat, welche Zugänge es ohne Kauf von Hand gewährt hat und wann es ein Konto oder Unternehmenskonto gelöscht hat und löschen wird. Diese Daten entstehen nicht durch die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, sondern als Unterlagen von SwiftLabs für die eigene Buchführung und den Nachweis eigener Pflichten (Art. 2 Nr. 38 Data Act, § 12 Absatz 7). Der Stand von Abonnement und gewährten Zugängen selbst ist in Teil 1 enthalten.